Recht kriegt der, der am besten lügt!
Über die phantastischen Möglichkeiten Jugendamt und Familiengerichte manipulativ für Privatkriege einzuspannen
Hier handelt es sich um einen skandalösen Familien(un)rechtsfall, der in den Jahren 2004 und 2005 mit zwei Verhandlungen vor dem Amts- und einer vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf verbrochen wurde.
Es handelt sich um Rechtsmißbrauch zum Zwecke persönlicher Rache, persönlichen Profits, mittels Verleumdung, Betrug und einem falschen Gutachten gegen eine ledige Mutter, Frau van der Zander, geführt, mit der Absicht, die von ihr in alleiniger Verantwortung erzogenen Kinder zu einem Leben bei ihrem biologischen Vater zu zwingen.
Der Kindsvater handelte dabei gegen den ausdrücklichen Willen der beiden, beim Abschluß der Gerichtsverhandlungen bereits 10 und 16 Jahre alten Söhne, welche er, wie auch ihre Mutter in übelster Weise diffamierte, damit ihre Meinung vor Gericht nicht berücksichtigt werden sollte.
Herr B.H., der biologische Vater von Frau van der Zanders Kindern, lebte niemals in einer Ehe oder eheähnlicher Partnerschaft mit ihr. Es hatte allerdings eine langjährige Künstlergemeinschaft mit lockerer, sporadischer Paarbeziehung zwischen ihnen bestanden. Diese Beziehung war zum Zeitpunkt der Auseinandersetzungen bereits beendet, Herr B.H. hatte sich der Frau wieder zugewandt, die er in seiner Jugend verlassen hatte. Da er gegenüber den Kindern immer eine ablehnende Haltung eingenommen hatte, hatte Frau van der Zander, nachdem von ihrer Seite überhaupt keine Beziehung mehr zu ihm bestand, befürchtet, dass er die Kinder nun völlig ignorieren würde.
Sie war daher fassungslos, als der ältere Sohn zufällig auf eine große Menge an Dokumenten stieß, aus denen hervorging, dass Herr B.H. und seine alte/neue Freundin beabsichtigten, Frau van der Zander über Jugendamt und Gericht "die Kinder wegzunehmen". Nicht nur die gesamten Pläne, wie sie mit welchen Lügengeschichten vorgehen wollten, wurden hierbei klar, sondern auch die Tatsache, dass bereits zu Zeiten darüber konspiriert wurde, als die zuvor bestandene Beziehung zu Frau van der Zander von Herrn B.H. scheinbar noch gar nicht in Frage gestellt wurde.
Mobbing, Intrigen und Verleumdungen
Herr B.H. wohnte, da seine Eltern Mitinhaber des Mehrfamilienhauses waren, noch lange Zeit in der Wohnung über Frau van der Zander und ihren Kindern. Er nutzte diese Situation, zu Mobbingaktionen jeglicher Art, wie massive Lärmbelästigung rund um die Uhr, aber absolute Stille, wenn er merkte, dass Besucher kamen oder auch Telefonterror diverser Art, mit zusätzlicher Intensivierung vor den Gerichtsverhandlungen.
Er trieb sich hinter dem Rücken von Frau van der Zander in ihrer Wohnung herum und verlegte dabei ohne ihr Wissen den Telefonanschluss auf seine Etage. Sie brauchte einige Zeit, bis ihr klar wurde, warum sie nicht mehr telefonieren konnte. Wieder waren es die Kinder, die herausfanden, dass aus dem Haupt- ein Nebenanschluss geworden war, mit einem Zwischenschalter, mit dem Herr B.H. jederzeit Telefongespräche unterbinden konnte. Als endlich ein neu beantragter Telefonanschluss gelegt war, wurde dieser ebenfalls wieder angezapft, diesmal am Verteiler für die Leitungen des Hauses.
Auch die Post landete immer seltener im Briefkasten. Ziel war eindeutig, die Familie van der Zander an der Kommunikation mit der Außenwelt zu hindern. Doch der Effekt war gegenteilig, da Frau van der Zander ihre Telefonate und ihre Postadresse zu in der Nähe wohnenden Bekannten verlegte. So wurden Beziehungen gestärkt statt verhindert.
Herr B.H. schreckte selbst vor einem regelrechten Einbruch nicht zurück, nachdem er durch Steckschlösser gehindert wurde, weiterhin mit dem Frau van der Zander vorenthaltenen Wohnungsschlüssel einzudringen..
Dies sind nur wenige Beispiele aus einer Unzahl von Vorfällen, die sich über Monate hinzogen, so lange, bis Frau van der Zander, obwohl sie sich dies überhaupt nicht leisten kann, bereit war, unter der Bedingung, dass ihr Peiniger dann auszieht, seinen Eltern ihren Hausanteil abzukaufen. Sie hat dadurch nun 100 000 Euro Schulden, die sie niemals abzahlen kann, da ihre berufliche Existenz durch die lange Zeit der Prozeßführung kaum noch existiert.
Die Vorgehensweise Herrn B.Hs war nicht einfach emotional motiviert, sondern sie war sehr gezielt eingesetzt, mit dem Ziel eine psychische Destabilisierung bei den drei attackierten Personen zu erreichen, denn er wollte Frau van der Zander vor Gericht als eine wegen psychischer Störungen erziehungsunfähige Frau präsentieren. Diese Idee scheint jedem, der Frau van der Zander kennt, als vollkommen lachhaft und unglaubwürdig und daher bekam sie von jedem, dem sie über ihre Erkenntnisse berichtete auch nur Sätze wie diese zu hören:"Wie kannst du dir denn darüber Sorgen machen, so einen Quatsch glaubt dem doch kein Mensch! Der ist doch komplett verrückt!"
Jugendamtsangestellte agitiert als Vaterrechtskämpferin
Leuten, die keinerlei Einblick in die Verhältnisse haben, kann man jedoch leicht was vorlügen, je klischeehafter man die Tatsachen verdreht, desto leichter werden sie geglaubt. So wird Herrn B.H. auf dem Jugendamt nicht nur geglaubt, sondern er erhält dort sogar tatkräftige Unterstützung zur Eroberung der Kinder von der Sachbearbeiterin F.-W.
Herrn B.H.s Verleumdungen beim Jugendamt bezüglich der psychischen Gesundheit von Frau van der Zanders und ihren Kinder führten dazu, dass die Sachbearbeiterin Frau F.-W. sie ins Jugendamt zitierte, wo sie wichtigtuerisch verkündete, es lägen schwere Vorwürfe des Vaters vor, die sie sehr ernst nehmen würde und Frau van der Zander müsste damit rechnen, dass das Gericht ein Gutachten über ihre Erziehungsfähigkeit verlangen würde.
Da Herr BH seine intriganten Absichten notierte, wusste Frau van der Zander schon, worum es ging.
Unter "Folgendes ist zu tun, Punkt 2, Jugendamt, Frau F.-W. anrufen und aufsuchen" hatte sie einen Abschnitt mit solchen Sätzen gefunden: "Isolation der Kinder von der Außenwelt verstärkt sich durch den an sie weitergegebenen Verfolgungswahn der Mutter."
Sie sagte daher, dass sie schon wüsste, dass er sie für verrückt erklären wolle, aber dafür müsse er doch erstmal Beweise bringen. Frau F.-W. aber hielt Beweise für unnötig und die Zeugen, die ihr zur Auskunft über die tatsächlichen Lebensverhältnisse genannt wurden, befragte sie nicht.
Stattdessen schickte sie Frau van der Zander unter einem falschen Vorwand zur Kinderschutzambulanz, wo Frau van der Zander sofort merkte, dass sie sich am falschen Ort befand und die ihr aufgedrängten Gesprächstermine mündlich und schriftlich absagte. Später stellte sich heraus, dass Frau F.-W. schon ein Gutachten über Frau van der Zander und deren Kinder dort in Auftrag gegeben hatte, das ohne Wissen oder gar Einwilligung der Betoffenen erstellt werden sollte. Die Lügengeschichten des Pseudovaters waren dort bereits zur Vorbeeinflussung als Tatsachen unterbreitet worden.
Dennoch muss davon ausgegangen werden, dass Frau F.-W. sehr wohl wusste, dass Frau van der Zander in Wirklichkeit alles andere als die von ihr geschilderte Psychopatin ist, denn sie versuchte zusätzlich noch andere Tricks, um die Kinder dem Vater zuzuschieben.
So erzählte sie den beiden Jungen, unter dem Deckmäntelchen eine Umgangsregelung auszuhandeln, sie müssten für drei Tage die Woche zum Vater ziehen und wenn die beiden, -die zu diesem Zeitpunkt überhaupt keinen Kontakt zu diesem Mann mehr wollten - dies verweigern würden, würde das Umgangsrecht vom Gericht festgelegt und dann kämen sie noch schlechter weg. Auf diese Weise wollte Frau F.-W. das Aufenthaltsrechtbestimmungsrecht aushebeln, doch die Kinder fielen nicht darauf herein.
Psychologin erstellt Gutachten über ihr unbekannte Personen
Als Frau van der Zander, unter dem Vorwand dort würde sie Informationen über die Freizeitaktivitäten für Jugendliche im Hinblick auf den ältesten Sohn erhalten, in die Kinderschutzambulanz kam, wurden ihr dort Erziehungsberatung, Familientherapie und Gesprächstermine für ihre Kinder aufgedrängt. Sie lehnte dies alles ab, wofür sie zweimal ein Gespräch mit der Psychologin Frau C. führte, wegen der Penetranz mit der Frau C. sie bedrängte und weil sie wegen der schon gegen sie eingestellten Jugendamtsangestellten Ablehnung lieber auf freundliche Weise durchsetzen wollte.
Gespräche mit den Kindern wurden aber sofort verweigert, schon allein deshalb, weil an den von Frau C. beanspruchten Tagen längst andere Termine wie z.B. Geigenstunde und Klassenausflug festlagen. Der jüngere Sohn wurde von Frau C. einmal kurz, als er seine Mutter begleitete, gesehen, den älteren sah sie niemals auch nur ein einziges Mal!
Dennoch schrieb diese Frau ein Gutachten über Frau van der Zander und ihre Kinder, wobei sie aus den zwei Gesprächen mit ihr, bei denen es nur darum gegangen war, ihr klar zu machen, dass ihre Dienste nicht benötigt wurden, drei Beratungsgespräche machte.
Über die Kinder, mit denen sie niemals gesprochen hatte, schrieb sie unter der Vortäuschung, es hätte eine Diagnostik stattgefunden, alle Verleumdungen Herrn BHs zusammen, die ihr sowohl von ihm persönlich, wie auch auf dem Umweg über Frau F.-W., zugetragen worden waren.
Dabei handelt es sich um ganz ungeheuerliche Behauptungen. Über den ältesten Sohn, der zu dieser Zeit Journalisten von drei verschiedenen Zeitungen Interviews gab, wurde z.B. behauptet, er wäre schwerst kommunikationsgestört, sogar bereits im ersten Schuljahr vollständig verstummt. Bei diesem inzwischen 17 Jahre alten Jungen, handelt es sich um ein hochbegabtes Kind, das bereits ab dem 13 Lebensjahr, neben der Schule, mit überragendem Erfolg an der Universität Informatik und Mathematik studiert und zudem Preise in Informatikwettbewerben erlangte. Während er über diese Erfolge Gespräche mit Journalisten führte, erdreistete sich Frau C. zu behaupten, der schwerstgestörte Junge hätte keine Zukunftschancen, wenn man ihn bei der Mutter ließe.
Frau C.s "Gutachten" wurde in kommentierender Zusammenfassung von Frau F.-W. ganz kurzfristig vor dem Prozeß beim Amtsgericht eingereicht, damit Herr BH das Aufenthaltsbestimmungsrecht für Frau van der Zanders Kinder gegen den Willen dieser Kinder erhalten sollte.
Gericht tanzt nach der vorgegebenen Melodie
Zwar gelang es nicht, die Kinder aus ihrem Zuhause zu reißen, doch wohl nur, weil das bei bereits so großen Kindern, gegen ihren massiven Widerstand, schlecht durchzusetzen wäre.
Denn in allen strittigen Punkten wurde die Darstellung des Kindsvaters ungeprüft als Tatsache anerkannt, selbst da, wo man sie, auf Grund von grotesker Übertreibung oder extremer Widersprüchlichkeit gleich als Lüge erkennen konnte.
Die Mutter stand als Angeklagte da und es wurde ihr die Richtigstellung, die sie auch mit Dokumenten belegen und durch Zeugen bekräftigen könnte, rundweg verweigert.
Obwohl das Familienrecht, sogar bei Eheleuten, bestimmt, dass bei zerrütteter Beziehung der Eltern nur einer das Sorgerecht erhalten soll, wurde hier, wo es sich nicht nur um Zerrüttung sondern um ein echtes Täter-Opfer –Verhältnis handelt und noch nie eine gemeinsame Verantwortung bestanden hatte, ein gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Mutter und gegen den Willen der Kinder bestimmt.
Das Verleumdungs-Gutachten diente dabei zur Urteilsbegründung, obwohl der Richter darüber in Kenntnis gesetzt war, dass die es erstellende Psychologin die Kinder niemals zu Gesicht bekommen hatte.
Der Einspruch gegen den Beschluss des Amtsgericht berief sich daher auf die Rechtswidrigkeit dieses Gutachten und die Neuverhandlung vor dem Oberlandesgericht wurde zugelassen.
Also sollte man doch wohl annehmen, dass dieses "Gutachten" nun nicht mehr vorgelegt werden dürfe. Weit gefehlt, jetzt wird das "Gutachten" erst recht, in voller Länge und mit noch mehr diffamierendem Kommentar von Frau F.-W. eingereicht und Frau F.-W., die für die ganze Verleumdungskampagne verantwortlich ist, darf zudem noch als Sachverständige in der mündlichen Verhandlung auftreten.
Dabei war gegen sie inzwischen, wegen dieses Gutachtens, eine 18 Seiten umfassende Protestschrift eingereicht worden, mit zahlreichen Stellungnahmen von Freunden und Bekannten von Frau van der Zander und ihren Kindern, die die Betroffenen und ihre Lebensverhältnisse im Gegensatz zu Frau C. tatsächlich kennen. Die Stellungnahmen lagen dem OLG sogar vor.
Dennoch durfte Frau F.-W., die natürlich jetzt, zusätzlich zum Engagement für Herrn B.H., auch ein Eigeninteresse an der Sache hatte, dort auftreten. Gegen Frau F.-W. erging nach der Gerichtsverhandlung nochmals eine Dienstaufsichtsbeschwerde, weil sie auch bei der Verhandlung wieder die Unwahrheit sagte und weil sie außerdem vorher noch versucht hatte, mit einem Überlistungsversuch aus dem Umgangsrecht für den Vater ein Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihn zu machen.
An der Zulassung des verleumderischen Gutachtens und der zusätzlichen Berufung
der für dieses Gutachten verantwortlichen Person als Sachverständige beim OLG wird bereits klar, dass hier überhaupt kein echtes Revisionsverfahren stattfand, sondern nur das Amtsgerichtsverfahren noch einmal in intensivierter Form wiederholt wurde, zur Bekräftigung des dort verhängten Unrechts.
Eine ausführlichere Dokumentation des Falles,mit wesentlich mehr Fakten und Hintergründen, sowie Einblick in Orginalakten und Essays zu gesellschaftspolitischen Aspekten eines Familienrechts, das zu solchem Mißbrauch geradezu einläd, sind im Internet unter kindesunwohl-brd.de veröffentlicht.