Hinweispflicht erfüllt? Auch wenn das 30 Jahre zurückliegt?
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Gepostet von: Keim_Walter ®

09/27/2006, 18:21:54

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Das Landesamt für Besoldung und Versorgung sieht seine Hinweispflicht erfüllt, wenn vor 30 Jahren ein Hinweis auf Beihilfeverordnung gegeben wurde: http://home.online.no/~wkeim/files/060928lba.htm http://home.online.no/~wkeim/files/060906lbv.html

Muss man sich das wirklich gefallen lassen?


Wird der Landtag Baden-Württemberg, bisher grösster Versager der zivilisierten welt was z. B. das Bürggerecht der Informationsfreiheit angeht was vernünftiges antworten: http://home.online.no/~wkeim/files/060928pbw.htm ?





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