| Nebenintervention zugunsten der Veröffentlichung ven Nebentätigkeiten | |||
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Gepostet von: Keim_Walter ® 04/19/2007, 19:40:21 Autorenprofil Mail author Edit |
Ich beziehe mich auf die am 18.10.06 in Kraft gesetzten Neuen Richtlinien zur Offenlegung der Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten, die jedoch seit 10.4.07 unter Bruch von der Bindung an Recht und Gesetz Art. 20 (3) GG ["die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden"] siehe Schreiben vom 10. März 2006 suspendiert wurden. Dieser Gesetzesbruch verstärkt Misstrauen. Der Staatsrechtler Prof. Hans-Herbert von Arnim bezeichnet es im Campact-Interview (Anlage 1) als "offenen Gesetzesbruch", dass Bundestagspräsiden Lammers die Veröffentlichung von Nebentätigkeiten sabotiert. "§ 44a des Abgeordnetengesetzes sowie die Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete verlangen zwingend die Veröffentlichung der Angaben." Lammert sei somit gar nicht befugt, die Anwendung des Gesetzes auszusetzen, kritisiert der Staatsrechtler. „Der Bundestagspräsident ist nicht befugt, die Anwendung des Gesetzes auszusetzen. Das könnte allenfalls das Bundesverfassungsgericht.“ Hierfür hätten die klagenden Abgeordneten beim Gericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung stellen müssen, über die das Gericht dann zu entscheiden habe. Am 10.3.07 beantragte ich Akteneinsicht beim Bundestagspräsidenten durch Zusendung einer elektronischen Kopie, der bisher unter Verschluss gehaltene Liste mit den Angaben zur Nebentätigkeit der Bundestagsabgeordneten aufgrund § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG, BGBl. I S. 2722). Am 10.3.06 wurde die Verzögerung der Veröffentlichung folgendenmassen begründet: "Die sich anschließende Bearbeitung der Anzeichen für die (...) vorgesehene Veröffentlichung wird einige Wochen in Anspruch nehmen. Zugleich zeichnet sich ab, dass das Bundesverfassungsgericht eine zügige Entscheidung der anhängigen Klagen einiger Bundestagsabgeordneter anstrebe. Daher beabsichtige ich, die Veröffentlichung bis zum Vorliegen dieser Entscheidung auszusetzen", so Lammert. Um den Schaden durch den Gesetzesbruch der Nichtveröffentlichung der Nebentätigkeiten der Abgeordneten zu begrenzen, beantrage ich eine einstweilige Verfügung die den Gesetzesbruch der Nichtausführung durch unmittelbaren Veröffentlichung beendet. Nach einer vom Nachrichtenmagazins Stern in Auftrag gegebenen repräsentativen Forsa-Umfrage sind 90% der Bürger/innen für eine Veröffentlichung der Nebeneinkünfte. 8 German states violate the human right og freedom of information: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/ifg-result.htm Related link: Nebenintervention beim Verfassungsgericht Modified by Keim_Walter at Thu, Apr 19, 2007, 19:40:53 |
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