| Verfassungsgericht entschied zugunsten der Veröffentlichung | |||
| Re: Patt im Verfassungsgericht über Nebentätigkeiten -- Keim_Walter | Antwort verfassen | Anfang des Threads | Forum |
|
Gepostet von: Keim_Walter ® 08/25/2007, 10:09:13 Autorenprofil Mail author Edit |
Nunhat das Bundesverfassungsgericht entschieden: "Das Volk hat Anspruch darauf zu wissen, von wem – und in welcher Größenordnung - seine Vertreter Geld oder geldwerte Leistungen entgegennehmen." (BVerfG, 2 BvE 1/06 Randnummer 274). Trotzdem setzen 6 der 9 Kläger fort unvollständige Angebane zu veröffentlichen: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/070821pbt.htm Der Bundestagssprecher Christian Hoose erklärt gar, der Richterspruch sei überhaupt nicht als bindendes Urteil zu betrachten. Staatsrechtler Battis, der den Bundestag beim Bundesverfassungsgericht vertrat: "Es ist klar, dass das bindend ist". Zu den Zweifeln an der Verbindlichkeit des Urteils sagt Staatsrechtler Battis: "Das ist einfach Unsinn." (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,493577,00.html) 8 German states violate the human right og freedom of information: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/ifg-result.htm Related link: Veröffentlichung von nebentätigkeiten |
| Antwort verfassen | Diesen Artikel weiterempfehlen | Alert | Meine Position? Original Message Anfang des Threads | Previous | Next | Aktuelle Seite |