Verfassungsgericht entschied zugunsten der Veröffentlichung
Re: Patt im Verfassungsgericht über Nebentätigkeiten -- Keim_Walter Antwort verfassen Anfang des Threads Forum
Gepostet von: Keim_Walter ®

08/25/2007, 10:09:13

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Nunhat das Bundesverfassungsgericht entschieden: "Das Volk hat Anspruch darauf zu wissen, von wem – und in welcher Größenordnung - seine Vertreter Geld oder geldwerte Leistungen entgegennehmen." (BVerfG, 2 BvE 1/06 Randnummer 274).

Trotzdem setzen 6 der 9 Kläger fort unvollständige Angebane zu veröffentlichen: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/070821pbt.htm

Der Bundestagssprecher Christian Hoose erklärt gar, der Richterspruch sei überhaupt nicht als bindendes Urteil zu betrachten. Staatsrechtler Battis, der den Bundestag beim Bundesverfassungsgericht vertrat: "Es ist klar, dass das bindend ist". Zu den Zweifeln an der Verbindlichkeit des Urteils sagt Staatsrechtler Battis: "Das ist einfach Unsinn."

(http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,493577,00.html)




8 German states violate the human right og freedom of information: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/ifg-result.htm
Keim gegen Deutschland: http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/echr-061101.htm


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