Angriff des Polizeimeisters Patrick H. gegen mich
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Gepostet von: Bomanns_Alfred ®

10/13/2007, 20:31:07

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Angriff des Polizeimeisters Patrick H. gegen mich

Polizeipräsidium Oberhausen

Polizeipräsidentin Heide Flachskampf-Hagemann bleibt gleichgültig


Staatsanwaltschaft Duisburg bleibt gleichgültig


Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf bleibt gleichgültig

Am 17.11.2006 wollte mich Patrick H. vor seiner Wohnung in Oberhausen
widerrechtlich festhalten. H. ist Polizeimeister in Oberhausen, war
aber zu dem Zeitpunkt außer Dienst. Er warf mir vor, seinen Privatwagen
betrachtet zu haben. H. wollte deswegen meine Personalien feststellen
lassen. Ich stand neben meinem PKW und wollte abfahren. Ich nannte H.
meinen Namen und erklärte ihm, daß mir nichts vorzuwerfen sei. Ich
wolle losfahren. Er könne sich auch gerne mein Kennzeichen notieren.


Als ich meine Fahrertür öffnen wollte, warf mich H. auf den Boden. Als
ich mich wieder hochgekämpft hatte, eilte ihm sein Nachbar Martin G.
zur Hilfe. Beide hielten mich fest und preßten mich auf meine eigene
Motorhaube. Ich erlitt Prellungen am Thorax, am Oberarm und an den
Knien, festgestellt am selben Nachmittag durch die
St.-Clemens-Hospitale Sterkrade.
Die herbeigerufenen Polizeibeamten stellten sich sofort auf die Seite
ihres Kollegen H. Ich wurde als Angreifer betrachtet und H. als
Geschädigter. Mit H. gingen die Beamten zu seinem PKW und machten dort
prompt eine Beule und zwei Kratzer ausfindig, die ich dort angebracht
haben sollte (ohne Werkzeug!). Mit dieser Unterstellung sollte also
meine "Festnahme" gerechtfertigt werden.

Ein Polizeiwagen fuhr mit Blaulicht und Martinshorn vor. Er war
besetzt mit Polizeikommissar Klaus O. und dem Polizeikommissar zur
Anstellung P. Ich verschaffte mir Gehör und versuchte die Situation zu
klären, indem ich den richtigen Polizeibeamten laut und deutlich sagte:
"Ich bin der Geschädigte. Ich wurde von diesen beiden Männern
widerrechtlich festgehalten. Ich erstatte Anzeige."

Die Polizeibeamten legten mir Handschellen an und ließen Patrick H.
und Martin G. frei herumlaufen. Sie durchsuchten mein Auto, fanden aber
nichts Interessantes. Ferner erhielt ich einen Platzverweis. Gegen all
diese Repressalien legte ich später bei Polizeipräsidentin Heide
Flachskampf-Hagemann Widerspruch ein. Sie entschied aber nicht über
meinen Widerspruch, sondern verwies mich auf eine
"Fortsetzungsfeststellungsklage" vor dem Verwaltungsgericht. Ihre
Antwort zögerte sie so lange hinaus, bis die Frist für meine
Fortsetzungsfeststellungsklage abgelaufen war.

H. und die Staatsanwaltschaft Duisburg (Leiter: Manfred Claßen)
stellten später den Angriff gegen mich als Jedermann-Festnahme nach §
127 StPO dar. H. will geglaubt haben, ich hätte an seinem Auto etwas
"beschädigt oder manipuliert".


H.'s Auto stand genau vor dem Schaufenster einer Bäckerei. Die
Verkäuferin B. hatte alles im Blickfeld. Sie erklärte den
Polizeibeamten sofort an Ort und Stelle, daß ich H.'s Auto überhaupt
nicht angerührt hatte. Trotzdem zeigte mich Polizeikommissar Klaus O.
hinterher wegen Sachbeschädigung an! Meine mündlich geäußerte
Strafanzeige gegen Patrick H. und Martin G. (s. o.) nahm er dagegen
nicht zur Kenntnis. Die Staatsanwaltschaft zeigte Klaus O. später wegen
Strafvereitelung im Amt an; dieses Verfahren wurde aber eingestellt.

Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Duisburg hat H. schon des
öfteren Sachbeschädigungen an seinem PKW zur Anzeige gebracht. Wenn das
so ist, müßte er den Zustand seiner Karosserie ganz genau kennen. Man
darf sich fragen, warum H. bei den Polizeibeamten angab, die Beule sei
frisch, wenn sie doch nachweislich nicht von mir angebracht wurde
(Zeugnis der Bäckerin) und schon vorher vorhanden gewesen sein muß.

Und obwohl H. weder verletzt noch als Amtsperson im Dienst war,
zeigte mich Polizeikommissar Klaus O. wegen "Körperverletzung" und
Widerstands gegen "Vollstreckungsbeamte" an. Wohlgemerkt: H. und G.
hielten mich fest, obwohl ich keine Straftat begangen hatte. Das gibt
heute sogar die Staatsanwaltschaft Duisburg zu.

Ich erstattete bei der Staatsanwaltschaft Duisburg Strafanzeige gegen
H. und G. wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und unterlassener
Hilfeleistung. Oberstaatsanwalt Harden stellte das Verfahren ein (AZ:
147 Js 21/07). Er behauptet, H. habe mich festhalten dürfen, auch wenn
ich objektiv keine Straftat begangen habe. Frau Böing und
Oberstaatsanwalt Ludwig von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
bestätigten das (AZ: 4 Zs 634/07).

Ebenso wurde das gegen mich gerichtete Verfahren wegen Widerstands
gegen "Vollstreckungsbeamte" eingestellt, allerdings nicht deshalb,
weil ich mich nicht strafbar gemacht habe (was die Wahrheit ist),
sondern wegen angeblich vorhandener "geringer Schuld" gemäß § 153 (1)
StPO (AZ: 147 Js 11/07). Im Wiederholungsfalle könne ich nicht mit
einer Einstellung rechnen, versuchte mich Staatsanwältin Herber-Mittler
(Staatsanwaltschaft Duisburg) zu ermahnen. Dem widersprach ich und
teilte mit, daß ich mir nichts vorzuwerfen habe und mich jederzeit
wieder genauso verhalten würde. Ich beantragte, zwecks gerichtlicher
Klärung die öffentliche Klage gegen mich zu erheben. Das wurde mir aber
verwehrt. Offensichtlich haben weder die Staatsanwaltschaft Duisburg
noch die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf Interesse daran, daß die
Sache einem unabhängigen Richter vorgetragen wird. Sie ziehen es vor,
daß die Staatsanwaltschaft Duisburg mich weiterhin mit ihrer
voreingenommenen Bewertung belasten kann.





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Modified by Bomanns_Alfred at Sat, Oct 13, 2007, 21:29:39

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