| Re: Angriff des Polizeimeisters Patrick H. gegen mich | |||
| Re: Angriff des Polizeimeisters Patrick H. gegen mich -- Bomanns_Alfred | Antwort verfassen | Anfang des Threads | Forum |
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Gepostet von: Bomanns_Alfred ® 01/19/2008, 20:52:55 Autorenprofil Mail author Edit |
Der Polizeimeister H. erfand einen Schlag gegen seine Schulter, den ich ihm angeblich beigebracht haben sollte. Daraufhin wurde ich wegen Körperverletzung angezeigt. Die Staatsanwaltschaft Duisburg ließ den Zeugen G. befragen. Er hat von diesem Schlag nicht das Geringste bemerkt und kann sich nur vorstellen, daß der Schlag vor seinem Eintreffen erfolgt sein könnte: ![]() (Schreiben der Staatsanwaltschaft Duisburg vom 17.10.2007) Polizeimeister H. sagte etwas ganz anderes aus: Zuerst kam der Zeuge G. herbei und half ihm, mich festzuhalten, und dann soll ich ihn geschlagen haben: ![]() Dies gab Polizeimeister H. noch am Tage des Vorfalls, dem 17.11.2006, bei seinen uniformierten Kollegen zu Protokoll. Der Einsatzbericht trägt dieses Datum! Polizeimeister H. machte falsche Angaben, um mich für etwas bestrafen zu lassen, was ich nicht getan hatte. Trotzdem stellte Oberstaatsanwältin Weber von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf das Verfahren gegen den Polizeimeister ein (siehe S. 9 f. unter http://home.arcor.de/bolzplatzob/PatrickHFalscheVerdaechtigung.pdf). Auf eine Begründung verzichtete sie in ihrem Bescheid. Auf den oben aufgezeigten Widerspruch zwischen den Aussagen des Polizeimeisters H. und des Zeugen G. ging sie mit keinem Wort ein. Oberstaatsanwältin Weber nimmt offensichtlich keinen Anstoß daran, daß der Polizeimeister H. den Schlag gegen seine Schulter erfunden hat. Ich habe Polizeipräsidentin Heide Flachskampf-Hagemann bereits unterrichtet, daß ihr Polizeimeister Patrick H. falsche Angaben gemacht hat, um ein strafrechtliches Verfahren gegen mich einzuleiten. Auf mein Schreiben vom 31.10.2007 (siehe S. 6 unter http://home.arcor.de/bolzplatzob/PatrickHFalscheVerdaechtigung.pdf) zeigte die Polizeipräsidentin keine Regung. Man muß sich vor Augen führen, daß der Polizeimeister H., der nachweislich falsche Angaben machte (s. o.), im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit als Zeuge an Gerichtsverfahren teilnehmen und Bürger belasten darf! Verzeichnis der Beteiligten
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