Re: Angriff des Polizeimeisters Patrick H. gegen mich
Re: Angriff des Polizeimeisters Patrick H. gegen mich -- Bomanns_Alfred Antwort verfassen Anfang des Threads Forum
Gepostet von: Bomanns_Alfred ®

01/19/2008, 20:52:55

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Der Polizeimeister H. erfand einen Schlag gegen seine Schulter, den ich ihm angeblich beigebracht haben sollte. Daraufhin wurde ich wegen Körperverletzung angezeigt.

Die Staatsanwaltschaft Duisburg ließ den Zeugen G. befragen. Er hat von diesem Schlag nicht das Geringste bemerkt und kann sich nur vorstellen, daß der Schlag vor seinem Eintreffen erfolgt sein könnte:



(Schreiben der Staatsanwaltschaft Duisburg vom 17.10.2007)

Polizeimeister H. sagte etwas ganz anderes aus: Zuerst kam der Zeuge G. herbei und half ihm, mich festzuhalten, und dann soll ich ihn geschlagen haben:


Dies gab Polizeimeister H. noch am Tage des Vorfalls, dem 17.11.2006, bei seinen uniformierten Kollegen zu Protokoll. Der Einsatzbericht trägt dieses Datum!

Polizeimeister H. machte falsche Angaben, um mich für etwas bestrafen zu lassen, was ich nicht getan hatte.

Trotzdem stellte Oberstaatsanwältin Weber von der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf das Verfahren gegen den Polizeimeister ein (siehe S. 9 f. unter http://home.arcor.de/bolzplatzob/PatrickHFalscheVerdaechtigung.pdf). Auf eine Begründung verzichtete sie in ihrem Bescheid. Auf den oben aufgezeigten Widerspruch zwischen den Aussagen des Polizeimeisters H. und des Zeugen G. ging sie mit keinem Wort ein. Oberstaatsanwältin Weber nimmt offensichtlich keinen Anstoß daran, daß der Polizeimeister H. den Schlag gegen seine Schulter erfunden hat.

Ich habe Polizeipräsidentin Heide Flachskampf-Hagemann bereits unterrichtet, daß ihr Polizeimeister Patrick H. falsche Angaben gemacht hat, um ein strafrechtliches Verfahren gegen mich einzuleiten. Auf mein Schreiben vom 31.10.2007 (siehe S. 6 unter http://home.arcor.de/bolzplatzob/PatrickHFalscheVerdaechtigung.pdf) zeigte die Polizeipräsidentin keine Regung. Man muß sich vor Augen führen, daß der Polizeimeister H., der nachweislich falsche Angaben machte (s. o.), im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit als Zeuge an Gerichtsverfahren teilnehmen und Bürger belasten darf!

Verzeichnis der Beteiligten

  • Oberstaatsanwalt Bronny, Klaus, Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf: Er behauptet, ich hätte mich strafbar gemacht, indem ich mich gegen Patrick H. zur Wehr setzte. Ich beantragte, gegen mich Klage zu erheben, damit ich einen Freispruch erlangen kann, aber Oberstaatsanwalt Bronny vereitelte eine gerichtliche Klärung.
  • Polizeipräsidentin Flachskampf-Hagemann, Heide, Polizeipräsidium Oberhausen: Sie ist die Dienstherrin des Polizeimeisters Patrick H. und hat sich bisher (wie üblich) überhaupt nicht geäußert.
  • Staatsanwältin Herber-Mittler, Staatsanwaltschaft Duisburg: Sie behauptet, ich hätte mich strafbar gemacht, indem ich mich gegen Patrick H. zur Wehr setzte.
  • Oberstaatsanwalt Ludwig, Jürgen, Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf: Er behauptet, ich hätte mich strafbar gemacht, indem ich mich gegen Patrick H. zur Wehr setzte. Ich beantragte, gegen mich Klage zu erheben, damit ich einen Freispruch erlangen kann, aber Oberstaatsanwalt Ludwig vereitelte eine gerichtliche Klärung.
  • Oberstaatsanwalt Seither, Wolfgang, Staatsanwaltschaft Duisburg: Er eröffnete gegen mich ein Strafverfahren wegen angeblicher Falscher Verdächtigung gegen Polizeikommissar O. und stellte mir einen Strafbefehl in Aussicht. Dies infolge meiner wahrheitsgemäßen Aussage, daß ich bei Polizeikommissar O. und seinem Kollegen mündlich Strafanzeige gegen Polizeimeister H. und den Passanten G. erstattet hatte.
  • Oberstaatsanwalt Stahl, Axel, Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf: Er stellte das Verfahren wegen Strafvereitelung gegen Polizeikommissar O. ein. Polizeikommissar O. hatte meine mündliche Strafanzeige gegen Patrick H. und Martin G. nicht weitergeleitet. Oberstaatsanwalt Stahl weigert sich, die Zeugen zu vernehmen. Er will die Wahrheit nicht ans Licht bringen.
  • Oberstaatsanwältin Weber, Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf: Sie stellte das Verfahren wegen Falscher Verdächtigung gegen Polizeimeister H. ein, obwohl H. nachweislich falsche Angaben machte.




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Modified by Bomanns_Alfred at Sat, Jan 19, 2008, 21:19:13

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