Falsches Sitzungsprotokoll - fehlerhafter Baubescheid
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Gepostet von: Kuehn_norbert ®

06/18/2008, 20:33:41

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Wie eine Gemeinde Bauherren schikaniert..

Eigentlich ging alles zunächst problemlos vonstatten. Vor rund fünf Jahren beauftragten wir einen Architekten, den Anbau eines Wintergartens und eines Balkons an unserem Wohnhaus sowie den Ausbau eines Raumes über der Garage zu planen. Statt des Freistellungsverfahrens wollten wir die Angelegenheit im "üblichen" Genehmigungsverfahren nach den Vorschriften der Bayerischen Bauordnung erledigt wissen, wohl ahnend, dass es zu Schwierigkeiten kommen könne. Dennoch wurde das Freistellungsverfahren von der Gemeinde Dittelbrunn "durchgezogen". Die Dachgauben fast fertiggestellt war die Baufaufsicht zur Stelle. "Wohlgesonnene" Nachbarn hatten uns beim Landratsamt Schweinfurt angezeigt. Die Dachgauben waren angeblich 20 cm (in Worten: zwanzig Zentimeter) - bei einer Gesamtlänge von 3,60 m - zu lang geraten. Grund für das Landratsamt, die gesamte Baumaßnahme einzustellen - mit 500 Euro Zwangsgeld bewehrt. Normalerweise wäre so eine Angelegenheit mit einem kleinen Tekturplan schnell erledigt. Doch der geschäftsleitende Beamte der Gemeinde Dittelbrunn, der zwischenzeitlich pensionierte Verwaltungsoberamtsrat Gerd Raspl, blockierte von Anfang an. Die Dachgauben ließen wir fertigstellen (es fehlte nur die Abdichtung in Form von Verblechungen), und prompt waren die 500 Euro Zwangsgelder fällig  mit Androhung weiterer 2.000 Euro. Wenig später wurden die angedrohten 2.000 Euro festgesetzt wegen des angeblichen (!) Ausbaus des Raumes über der Garage. Zwar konnten wir anhand von Fotografien (übrigens mit aktueller Tageszeitung im Bild) beweisen, dass hier nichts geschehen war. Doch diese Tatsache interessierte das Landratsamt nicht. Im Verlauf des Verfahrens reichten wir Baupläne nach. Doch welch'  Wunder: Nun wurde eine Baulinie "entdeckt", die - abweichend vom Bebauungsplan - unmittelbar an der Außenmauer der Garage verlaufen sollte. Der Abstand zur Grenze des Nachbarn beträgt hierbei schlappe runde fünfzehn Meter! Nun könnte man meinen, es gibt einen § 31 des Baugesetzbuchs, der Ausnahmen zuließe. Doch weit gefehlt: in der Sitzung des (beschließenden) Bauausschusses meldete sich das Gemeinderatsmitglied Kurt Geyer, seines Zeichens Bauingenieur und Inhaber eines Baugeschäfts im Dittelbrunner Ortsteil Holzhausen, zu Wort. Er stellte den Antrag, unser Baugesuch solle abgelehnt werden, "weil sich der Gemeinderat durch die verspätete Einreichung der Baupläne erpresst" fühle. Punkt. Abstimmung: Abnicken ohne Gegenstimmen. Auch Herr Bürgermeister Michael Herterich scheinen das Baugesetzbuch nicht zu kennen.

In der Sitzungsniederschrift, angefertigt von dem bereits erwähnten Gerd Raspl, steht's anders zu lesen. Der Bauamtsleiter beim Landratsamt Schweinfurt, Regierungsdirektor Oliver Hahn, wurde daraufhin angesprochen. Das sei nur eine "schriftliche Lüge", was der Gemeindebedienstete von sich gegeben habe, keinesfalls eine Falschbeurkundung im Amt. Nun: in Bayern sind die Angehörigen des höheren Dienstes in der inneren Verwaltung Volljuristen (und somit zum Richteramt befähigt). 

Wegen der Baulinie wandten wir uns unter anderem an die Oberste Baubehörde im Bayerischen Innenministerium. Die Ministerialen erhielten vom Landratsamt eine "selbstgefertigte"  Zeichnung  über den Verlauf der Baulinie. Auf die Idee, sich eine Kopie des Bebauungsplanes vorlegen zu lassen, ist in München niemand gekommen. Mittlerweile glaubt offenbar sogar die Gemeinde schon selbst an die "handgezeichnete" Baulinie, denn: ein weiterer Versuch, den Balkon genehnmigen zu lassen, wurde abgebügelt. Nach Rückfrage eines Sachbearbeiters beim Landratsamt kam der Bürgermeister nach langer und reiflicher Überlegung auf die Idee, durch den Balkon würden unzulässige "Platzbereiche" geschaffen. Immerhin: fünfzehn Meter Abstand zum nächsten Nachbarn. Nur: In der Sitzungsniederschrift ist nichts davon zu lesen. Mit dem ablehnenden Baubescheid und den eigenen (roten) Bauakten wurden uns auch die (gelben) Bauakten, die eigentlich für die Gemeinde bestimmt sind, mit übersandt. Normalerweise hätten die dort im Archiv zu liegen... Nun, so meint der hochrangige Bearbeiter bei der Regierung von Unterfranken (Regierungsdirektor Eidel, mit zuständig für die Bearbeitung der Widersprüche), das sei ein Versehen, denn die Akten unterscheiden sich ja nur unwesentlich.

Mit gleichmäßiger Behandlung von Bausachen hat die Gemeinde nach wie vor ihre Probleme. Großzügig wurde hier ein zweigeschossiger Flachdachbungalow  genehmigt, der beim besten Willen nicht in das "noch nie dagewesene Baugebiet" (= O-Ton Gemeinde) passt.

Das war's im Telegrammstil. Wer es genauer wissen will, braucht sich nur die hinterlegten Dokumente anzusehen. Da sind noch mehr juristische Schmankerln zu finden. Vielleicht hat der eine oder andere Leser noch eine Idee...

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