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Gepostet von: Kuehn_norbert ® 07/07/2008, 21:53:32 Autorenprofil Mail author Edit |
An anderer Steile dieses Forums wurde erwähnt, dass die Gemeinde Dittelbrunn "Probleme" mit der Abfassung sachlich und inhaltlich zutreffender Sitzungsprotokolle hat. Aber auch vom Datenschutz halten der Bürgermeister und seine Bediensteten nicht besonders viel. Es ist zwar schon zwei Jahre her, da aber der behandelte Fall immer noch aktuell ist, möchte ich hier den gravierenden Rechtsverstoß der Gemeinde darstellen. Nach dem bayerischen Kindergartenrecht müssen Gemeinden an auswärtige Kindergärten unter bestimmten Voraussetzungen Ausgleichszahlungen leisten - verständlich, dass manche Kämmerer versuchen, die Gemeindekasse zuzuhalten, vor allem dann, wenn die Haushaltsmittel knapp sind. Nun hat es die Gemeinde Dittelbrunn für nötig empfunden, über derartige Zahlungen in öffentlicher Gemeinderatssitzung zu beschließen. Im Amtsblatt - siehe Anhang - wurden die Namen betroffener Kinder veröffentlicht. Bekanntlich schließt sich an jede Gemeinderatssitzung ein nicht öffentlicher Teil an: nur dies ist der richtige Platz für Behandlung derartiger Fälle. Oder haben irgendwelche Kreise kein Vertrauen in die Arbeit des Bürgermeisters oder seiner Verwaltung, dass hier nicht selbständig - ohne Mitwirkung des Gemeinderats - entschieden werden kann? Der Bürgermeister ist für den amtlichen Teil des Mitteilungsblattes presserechtlich allein verantwortlich. Die Eltern eines betroffenen Kindes lassen von einem Rechtsanwalt prüfen, ob gegen den Bürgermeister Strafanzeige erstattet werden soll. § 203 StGB lässt grüßen… Das angesprochene Amtsblatt finden Sie im angegebenen Internet-Auftritt - Seite 1 links unten. Related link: http://www.schweinfurter-land.com/bilder/Dittelbrunn_46_06.pdf |
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